Februar 9, 2024

Testament unwirksam; Berufsbetreuerin nutze ihre Stellung und ihren Einfluß auf die Verstorbene aus

Das Oberlandesgericht Celle behandelte in einem Beschluss vom 09.01.2024 wiederholt die Frage der Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit eines Testaments, das zugunsten einer Berufsbetreuerin erstellt wurde. Der Senat kam zu dem Schluss, dass das Testament aufgrund der Gesamtumstände als sittenwidrig und damit nichtig anzusehen ist. Die Berufsbetreuerin hatte ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf die ältere, kranke und alleinstehende Erblasserin genutzt, um diese zu beeinflussen und sie dazu zu bewegen, ein Testament zu ihren Gunsten zu erstellen

Der Beschluss des OLG Frankfurt vom 21. Dezember 2023 wurde ebenfalls erwähnt. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts vom 3. Januar 2024 sollte die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes nicht zur Nichtigkeit eines Testaments führen. Der Senat stellte jedoch fest, dass dieser Sachverhalt nicht vergleichbar ist, da die Beziehung zwischen Arzt und Patient sich normalerweise von der Beziehung zwischen Betreutem und Berufsbetreuer unterscheidet und nicht ersichtlich ist, dass die Frage der Sittenwidrigkeit überhaupt beurteilt wurde.