Februar 9, 2024

Schadensersatzklage wegen Pflegefehler ohne medizinisches Gutachten abgewiesen, der Bundesgerichthof hebt Urteil des Oberlandesgerichts auf

Die Kläger machten in einem Gerichtsverfahren Schadenersatzansprüche gegen ein Krankenhaus geltend. Es ging um Behandlungs- und Pflegefehler bei einer Patientin, die nach einer Operation gestürzt war.

Das Problem: Die Vorgerichte hatten kein medizinisches Gutachten eingeholt, um zu klären, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag.

Die obersten Richter gaben den Klägern am 14.11.2023 Recht. Sie sagten: Ohne medizinische Sachkunde kann man nicht beurteilen, ob im konkreten Fall besondere Schutzmaßnahmen für die Patientin nötig gewesen wären. Das Gericht hätte also einen Gutachter hinzuziehen müssen. Die Sache wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen; mit medizinischem Gutachten hätte das Gericht wohlmöglich anders entschieden.

Fazit: Bei Verdacht auf Behandlungsfehler oder Pflegefehler ist ein medizinisches Gutachten unerlässlich. Sonst können Richter nicht fundiert entscheiden, ob ein Fehler vorliegt oder müssen eigene Sachkunde nachweisen. Das dürfte meistens schwierig werden. Die Kläger haben jetzt gute Chancen auf Schadenersatz, wenn ein Gutachter einen Pflegefehler oder Behandlungsfehler bestätigt.

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