Aktuelles

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Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regelungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektions-schutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig- Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO) vom 02. April 2020.

Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket zu

Der Bundesrat hat am 27.03.2020 dem Sozialschutz-Paket zugestimmt, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abfedern soll. Es enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen.

Niederlande: Haftstrafe für Corona-Huster

Wegen absichtlichen Anhustens zweier Polizisten und dem Androhens einer Corona-Infektion ist ein Mann in den Niederlanden zu einer Haftstrafe von zehn Wochen verurteilt worden. Ein Richter sprach ihn am 20.03.2020 in Den Haag der Bedrohung mit dem Tod oder schwerer Misshandlung schuldig.


Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt in ähnlichen Fällen wegen Körperverletzung.

Verwaltungsgericht Göttingen verbietet private Feier

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit Beschluss vom 24.03.2020 einen Antrag abgelehnt, mit dem sich der Antragsteller gegen die infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen vom 17.03.2020, mit der eine private Feier verboten wurde, gewendet hatte. Auch eine Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen führe dazu, dass der Antrag abgelehnt werden müsse.

Verwaltungsgericht Schleswig entscheidet über unverzüglichen Rückreiseverpflichtung

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 23.03.2020 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen und die sich daraus für dort aufhältlichen auswärtigen Personen ergebenden unverzüglichen Rückreiseverpflichtung sofort vollziehbar ist. Das private Interesse der Antragsteller, in der Nebenwohnung zu verbleiben, überwiege das überragende öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr nicht.

Bundesregierung erleichtert Zugang zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zum Kurzarbeitergeld, um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Krise zu schützen. Dazu hat sie nun auf der Grundlage der Ermächtigung im "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" eine Verordnung beschlossen, wie sie am 23.03.2020 mitteilte. Die Regelungen gelten rückwirkend zum 01.03.2020.

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